UG haftungsbeschränkt

Standort  Gottenheim:

Praxis für Krankengymnastik

Erika Fendler
Hauptstr. 16

79288 Gottenheim Fon     07665   93 82 699

                               Fax     07665   93 233 60

 

Standort Merdingen

Praxis für Krankengymnastik

Erika Fendler

Gartenstraße 4

79291 Merdingen  Fon     07668    90 26 05

                              Fax     07668    952 769

 

Privat und alle Kassen

auch Selbstzahler

 

Terminabsprache: NUR telefonisch.

 

 +49 7665 93 82 699  für Gottenheim

 +49 7668 90 26 05    für Merdingen

 

Gutscheine können Sie ab sofort auch telefonisch bei uns bestellen

 

Oder benutzen Sie unser Kontaktformular. Wir sind aber nicht immer online, haben Sie daher Verständnis, dass wir Bearbeitungszeit benötigen.

info@erikafendler.de

Hinweise

Sie haben Fragen zu Ihrem ersten Termin oder der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse? Hier finden Sie weiterführende Informationen.

Wissenswertes von A bis Z

Wissenswertes von A bis Z

Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieablauf.

Ersttermin: Was Sie mitbringen sollten

Idealerweise bringen Sie ein grosses Leintuch oder ein Spannbetttuch als Unterlage mit. An die bewilligte Verordnung Ihres Artzes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen oder Arztberichte.

Therapiezeiten: Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit dem jeweiligen Therapeuten vereinbart werden. Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.

Behandlungsdauer

Gesetzlich Versicherte Patienten 20 Minuten. (Die gesetzl. Krankenkassen geben pro verordneter Krankengymnastik eine Behandlungsdauer von 15 bis 25 Minuten vor)

Selbstzahler oder privat Versicherte 20 Minuten und nach Absprache.

Kostenübernahme

Die GKV (gesetzliche Krankenkassen) verlangt von Ihnen pro Rezept eine Eigenbeteiligung (Zuzahlung)  von 10,00 € plus 10 % des Rezeptwertes. Diesen Betrag müssen Sie bei uns zahlen, die Kassen zieht uns dann diesen Betrag vom Rezeptwert ab.

Bsp. bei einem Rezepte über: 6 mal Krankengymnastik mit Fango: 10,-€ plus ca. 22,- € muss Patient selbst bezahlen. Den Rest ( abzüglich der Zuzahlung ) übernimmt Ihre Krankenkasse.  Sie können sich auch evtl. bei Ihrer Versicherung nach der sogen. Befreiung von Zuzahlungen erkundigen. Diese liegt bei chronischer Erkrankung bei 1% vom zu versteuernden Einkommen, bei nicht chron. Erkrankungen bei 2%. Dann brauchen wir nichts bei Ihnen abkassieren.

Privat Versicherte: mit einer ärztlichen Verordnung werden Ihnen die Kosten von Ihrer privaten Krankenkasse erstattet. Klären Sie vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung ab, wieviel diese übernimmt, eine evtl. Differenz müssen Sie aufzahlen.